Personenstandsangelegenheiten
Im Falle der Geburt eines deutschen Kindes in Indonesien besteht die Möglichkeit, mittels einer Geburtsanzeige eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen. Hiervon unabhängig ist zu beachten, dass die indonesische Geburtsurkunde unter Vorlage des Geburtsscheins des Krankenhauses innerhalb weniger Tage nach der Geburt beim indonesischen Standesamt zu beantragen ist.
Ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist ist der neue deutsche Staatsbürger bei den Einwanderungsbehörden (Imigrasi) anzumelden. Im Rahmen der Beantragung eines Reisepasses für das Kind kann eine Namenserklärung notwendig werden, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Hat ein Deutscher in Indonesien die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag in einem deutschen Eheregister beurkundet werden.
Nach einer in Indonesien erfolgten Scheidung ist es für den deutschen Partner vor einer eventuellen Neuverheiratung im Hinblick auf das dann erforderliche Ehefähigkeitszeugnis notwendig, die offizielle Anerkennung der ausländischen Entscheidung bei der in Deutschland zuständigen Justizverwaltung zu beantragen. Der Antrag kann über die Botschaft eingereicht und weitergeleitet werden.
Einzelheiten zu den beizufügenden Unterlagen sollten telefonisch erfragt werden.