Visabestimmungen für Ihre Reise nach Deutschland
Wichtiger Hinweis
Die Visastelle teilt mit, dass für den Bereich der Ausstellung von Schengenvisa aufgrund von Verfahrensverbesserungen die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt werden konnte. Ab sofort kann in Normalfällen die Ausstellung eines Schengenvisums in bis zu 3 Werktagen erfolgen.
Wichtige Mitteilung der Visastelle
Am 05.04.2010 trat der Visakodex in Kraft. Ihr Reisedokument muss für Reisen nunmehr folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss grundsätzlich noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder im Falle mehrerer Reisen nach der letzten geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig sein.
- Es muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.
- Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre sein.
Neue Regelung zum Abschluß einer Krankenversicherung seit 05.04.2010
Für die Beantragung eines Visums zur einfachen Einreise schließen Sie bitte eine Krankenversicherung für einen Zeitraum geplante Abreise + Aufenthaltstage + 15 Zusatztage ab. Dann kann Ihnen ein flexibles Visum gemäß Art. 24 Abs. 1 Visakodex erteilt werden.
Beispiel:
Sie planen eine Reise vom 05.05.-15.05.2011 mit einer Einreise. Dann schließen Sie bitte eine Krankenversicherung über 11 Tage für den Zeitraum vom 05.-30.05.2011 ab. Die Botschaft wird Ihnen dann ein Visum für 11 Tage, 1 Einreise mit einer Gültigkeit vom 05. - 30.05.2011 erteilen und sie können Ihre Reise in diesem Zeitraum flexibel gestalten.
Bitte beachten Sie: das Visum zur einmaligen Einreise wird entsprechend der vorgelegten Krankenversicherung erteilt.
Hier finden Sie eine Liste der von den Schengenvertretungen akzeptierten Krankenversicherungen [pdf, 1.726,91k]