Antragsformular

Gemäß der Schengenreglung können durch die deutsche Botschaft nur Anträge angenommen werden, wenn Deutschland das Hauptreiseziel ist.

Die deutsche Botschaft weist darauf hin, dass der Besitz eines Visums allein nicht automatisch zur Einreise berechtigt und dass der Inhaber eines Visums an der Außengrenze nachweisen muss, dass er die in Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllt.