Nationale Visa (Visa für Aufenthalte über 3 Monate oder zur Erwerbstätigkeit)
Visa für Aufenthalte über 3 Monate (alle Arten, insbesondere Ehegatten- und Kindernachzug, beabsichtigte Eheschließungen, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Sprachkurse, Studienbewerbung, Studienaufnahme, Kultur, Sport und Wissenschaft), außerdem Arbeitsaufnahme (alle Arten, insbesondere auch Au-Pair-Tätigkeit und Praktikum)
HINWEIS: Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis (Visum) von über 3 Monaten können nur von montags bis donnerstags gestellt werden.