Nationale Visa (Visa für Aufenthalte über 3 Monate oder zur Erwerbstätigkeit)

Visa für Aufenthalte über 3 Monate (alle Arten, insbesondere Ehegatten- und Kindernachzug, beabsichtigte Eheschließungen, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Sprachkurse, Studienbewerbung, Studienaufnahme, Kultur, Sport und Wissenschaft), außerdem Arbeitsaufnahme (alle Arten, insbesondere auch Au-Pair-Tätigkeit und Praktikum)

HINWEIS: Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis (Visum) von über 3 Monaten können nur von montags bis donnerstags gestellt werden.

Remonstrationsverfahren (Widersprüche)

Ihr Visumantrag wurde abgelehnt. Sofern Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Botschaft falsch war, legen Sie uns bitte schriftlich dar, warum Sie dieser Ansicht sind und bitten um Überprüfung der Ablehnung. Weitere Informationen zum Thema „Ablehnung“ finden Sie auch im Bereich „Was tun bei Ablehnung“ unter den häufig gestellten Fragen zu Visa (FAQ).