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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

09.08.2023 - Artikel

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, zu beantragen.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) an folgende Adresse gestellt werden:

Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn

Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen ihre Personendaten und ihre Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen lassen.

Die Bestätigung kann durch die Deutsche Botschaft Jakarta oder einen der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Indonesien erfolgen.

Die Auslandsvertretung kann die amtliche Bestätigung nur bei persönlicher Vorsprache und Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises vornehmen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Die Gebühr hierfür beträgt 34,07 EUR. Die Gebühren werden zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in IDR umgerechnet.

Bitte beachten Sie: Führerscheine und andere Ausweisdokumente sind zur Bestätigung der personenbezogenen Daten nicht ausreichend.

Nach Bestätigung Ihrer Unterschrift und Personendaten übersenden Sie das Antragsformular direkt (unter der Angabe Ihrer Wohnadresse in Indonesien, nicht der Adresse der Botschaft Jakarta ) an das Bundesamt für Justiz. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung des Führungszeugnisses durch die Auslandsvertretung nicht möglich ist.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz:

Bundesamt für Justiz

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